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Änderung: COVID-19-Impfstoffbestellung – Größere Bestellmenge von AstraZeneca, kein Johnson & Johnson

Für die Auslieferung von COVID-19-Impfstoffen ab dem 3. Mai 2021 wird ausschließlich BioNTech/Pfizer und AstraZeneca zur Verfügung stehen, Bestellungen von Johnson & Johnson entfallen ersatzlos. Die angekündigte Gesamtliefermenge von rund drei Millionen Impfdosen (1,6 Millionen von BioNTech/Pfizer und rund 1,4 Million von AstraZeneca) bleibt erhalten. 

  • Ärztinnen und Ärzte, die ihre Bestellung für die Woche vom 3. bis 9. Mai bereits aufgegeben haben und nun die Anzahl der AstraZeneca-Dosen erhöhen wollen, können bis spätestens 27. April, 12 Uhr, ein neues Rezept einreichen.
  • Bestellmengen: Bis zu 36 Dosen Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und bis zu 50 Dosen Vaxzevira® von AstraZeneca pro Ärztin bzw. Arzt
  • Mindestliefermenge: Abhängig von der Anzahl der Gesamtbestellungen erhält jede Ärztin und jeder Arzt mindestens 18 bis 24 Dosen von BioNTech/Pfizer und mindestens zehn Dosen von AstraZeneca.
  • In Rücksprache mit der Liefer-Apotheke muss auf dem neuen Muster 16 der Zusatz "Austausch gegen das Rezept vom XX. April 2021" stehen. Die Bestellung erfolgt impfstoffspezifisch unter Angabe des Impfstoffnamens und der jeweiligen Anzahl der Dosen.
  • Für Praxen, die ihre Bestellung nicht ändern, bleibt die Bestellmenge für den Impfstoff von BioNTech/Pfizer und AstraZeneca bestehen.
  • Die Bestellung des Impfstoffs von Johnson & Johnson entfällt ersatzlos. Es werden nicht automatisch mehr Dosen BioNTech/Pfizer oder AstraZeneca geliefert.
  • Der Impfstoff von AstraZeneca wird voraussichtlich bereits am Montag (3. Mai) zusammen mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer von den Apotheken ausgeliefert.
  • Das Aufklärungsmerkblatt zu den Vektorimpfstoffen von AstraZeneca und Johnson & Johnson wurde aktualisiert.

Wie das Bundesgesundheitsministerium am Freitagabend die KBV informiert hat, sei der Grund für die Umstellung, dass die für Anfang Mai geplante Lieferung des Impfstoffs von Johnson & Johnson nicht im vorgesehenen Umfang erfolgen werde.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Website der KBV.

Eine kompakte Übersicht zur Abrechnung der einzelnen Impfstoffe stellt die KBV auf ihrer Website zur Verfügung.

 

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17. Mai 2024