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Das Ausstellen von Impfpässen ist nicht abrechenbar

Aus gegebenem Anlass weist die KV RLP nochmals darauf hin, dass für das Ausstellen eines Impfpasses kein zusätzliches Honorar berechnet werden darf. KV RLP-Mitglieder können Impfausweise über den Bestellschein Formulare kostenlos in beliebiger Höhe bestellen.

Grundsätzlich haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf verschiedene Schutzimpfungen und andere Maßnahmen. Soweit Versicherte hier anspruchsberechtigt sind, schließt dieser Anspruch die Bereitstellung einer Impfdokumentation nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 22 IfSG) ein. Das bedeutet konkret, dass

  • ein Versicherter aufgrund von § 20i Absatz 3 SGB V auch Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Virus SARS-CoV-2 hat,
  • ein Versicherter Anspruch auf eine (kostenlose) "Impfdokumentation" gegenüber seiner Krankenkasse hat.

Da die Mitglieder den Impfausweis kostenlos erhalten, dürfen sie hierfür auch kein Geld von den Versicherten verlangen.

Nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes ist jede Schutzimpfung unverzüglich in einem Impfausweis oder, falls der Impfausweis nicht vorgelegt wird, in einer Impfbescheinigung zu dokumentieren (Impfdokumentation). Das bedeutet beispielsweise, dass ein Impfzentrum nicht dazu verpflichtet ist, einen Impfausweis auszugeben oder die Schutzimpfungen in den vorhandenen Impfpässen zu dokumentieren. In diesem Fall reicht eine einfache Impfbescheinigung. Nachtragungen in einem Impfausweis aufgrund einer solchen Impfbescheinigung kann jede Ärztin bzw. jeder Arzt oder das Gesundheitsamt vornehmen. 

Falls eine Impfberatung in der Arztpraxis erfolgt ist, jedoch ohne anschließende Impfung, so wird dies mit Abrechnung der Nummer 88322 dokumentiert. Das Honorar für die ausschließliche Impfberatung beträgt 10 Euro. Entsprechend der Vorgaben der KBV für die Vergütung der Leistungen der Coronavirus-Impfverordnung ist nach Abrechnung der Nummer 88322 die Berechnung der Impfleistungen im Krankheitsfall ausgeschlossen.

KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
17. Mai 2024