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Sondernewsletter für haus- und fachärztliche Mitglieder - März 2021
Corona-Impfung für Menschen mit Vorerkrankungen – was Sie wissen müssen
 
Die Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 wurde auf weitere Patientengruppen ausgeweitet. Für den Nachweis der Impfberechtigung in den Impfzentren ist eine Selbsterklärung der Patientinnen und Patienten unter Beifügung medizinischer Unterlagen vorgesehen. Eine Bestätigung des Arztes ist nur in Ausnahmefällen erforderlich.
 
Erscheinen Menschen mit Vorerkrankungen oder einer Behinderung zu einem Impftermin, haben sie dort ihre Impfberechtigung nachzuweisen. Dafür stellt das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium das Formular „Erklärung zu Vorerkrankungen“ auf der Website www.impftermin.rlp.de zur Verfügung. Sie als Ärztin/Arzt haben keine Verpflichtung dieses Formular für die Patientinnen und Patienten bereit zu halten.
 
Es gibt zwei Vorerkrankungskonstellationen:
 
1. Es liegt mindestens eine der auf Seite 1 des Formulars genannten Vorerkrankungen vor. Die Patientin oder der Patient erklärt per Selbsterklärung, dass sie oder er mindestens eine der genannten Krankheiten hat und weist dies gegenüber dem Impfzentrum anhand von Dokumenten wie Medikamentenplan, Arztbrief etc. nach. Für den Fall, dass die Patientin/der Patient ihre/seine Krankheit nicht anhand von Dokumenten nachweisen kann, können Sie als Ärztin/Arzt ihm auf Seite 2 des Formulars das Vorhandensein einer der genannten Krankheiten bestätigen. Bestätigen Sie in diesem Fall nur, dass eine der genannten Krankheiten vorliegt, aber nicht welche.
 
2. Hat die Patientin oder der Patient keine der genannten Krankheiten, aber nach Ihrer ärztlichen Diagnose ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus, dann bestätigen Sie der Patientin bzw. dem Patienten dies bitte im zweiten Teil der Seite 2 des Formulars.
 
Vergütung der Impfleistungen
 
Bestätigen Sie als Ärztin bzw. Arzt auf dem Formular "Erklärung zu Vorerkrankungen" auf Seite 2 mit Arztstempel und Unterschrift das Vorliegen der entsprechenden Krankheitsbilder oder bei einem anderen Krankheitsbild ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf, gilt diese Erklärung als ärztliches Zeugnis.
 
Die entsprechenden Abrechnungshinweise sind auf Seite 2 des Formulars aufgeführt.
 
 
Die Impfverordnung hat folgende Vorerkrankungen festgelegt, die Personen für eine COVID-19-Impfung berechtigen:
 
Trisomie 21
Zustand nach Organtransplantation
Demenz oder eine geistige Behinderung oder eine schwere psychiatrische Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
Maligne hämatologische Erkrankung oder behandlungsbedürftige solide Tumorerkrankung, die nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
Interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder eine andere, ähnlich schwere chronische Lungenerkrankung
Muskeldystrophie oder vergleichbare neuromuskuläre Erkrankung
Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%)
Leberzirrhose oder eine andere chronische Lebererkrankung
chronische Nierenerkrankung
Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
 
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