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Newsletter für Mitglieder | 24 2021
Änderung: COVID-19-Impfstoffbestellung – Größere Bestellmenge von AstraZeneca, kein Johnson & Johnson
 
Für die Auslieferung von COVID-19-Impfstoffen ab dem 3. Mai 2021 wird ausschließlich BioNTech/Pfizer und AstraZeneca zur Verfügung stehen, Bestellungen von Johnson & Johnson entfallen ersatzlos. Die angekündigte Gesamtliefermenge von rund drei Millionen Impfdosen (1,6 Millionen von BioNTech/Pfizer und rund 1,4 Million von AstraZeneca) bleibt erhalten.
 
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Das Ausstellen von Impfpässen ist nicht abrechenbar
 
Aus gegebenem Anlass weist die KV RLP nochmals darauf hin, dass für das Ausstellen eines Impfpasses kein zusätzliches Honorar berechnet werden darf. KV RLP-Mitglieder können Impfausweise über den Bestellschein Formulare kostenlos in beliebiger Höhe bestellen.
 
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+++ Psychotherapeutische Fachgruppen dürfen Bescheinigung für Corona-Impfung ausstellen +++
 
Nicht nur die Ärzteschaft, sondern auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind berechtigt, eine Bescheinigung für die Zulassung zur Corona-Impfung auszustellen. Sie dürfen Personen im impffähigen Alter eine schwere psychische Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression bescheinigen. Diese Leistung ist unter der Abrechnungsnummer 97320 berechnungsfähig.
 
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